SpoWo-Gebühr absetzen von der Steuer
Interessante Steuer-Informationen
Die Kosten für die SpoWo können Sie bei der Steuer geltend machen. Wichtig zu beachten: sie müssen beleghaft sein, also auf den Kontoauszügen nachvollziehbar. Und: ab dem vollendeten 14. Lebensjahr endet die Möglichkeit Betreuungskosten abzusetzen - außer das Kind ist körperlich, geistig oder seelisch behindert und kann nicht für sich selbst sorgen. Zudem muss das Kind im selben Haushalt leben wie der Elternteil, der die Betreuungskosten geltend macht.
Schreiben Sie eine Email an spowo@vfl-waiblingen.de, wenn Sie eine Bestätigung für's Finanzamt benötigen.